(1)
Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Zwischenprüfung
in der Regel 30 Minuten. Die mündliche Magisterprüfung dauert ebenfalls
30 Minuten.
(2)
Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausurarbeit
in der Magisterprüfung 120 Minuten.
(1)
Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen
wie folgt:
· Nachweis über Lateinkenntnisse im Umfang von 6 SWS,
· 1 Leistungsnachweis über das Proseminar Einführung in die historische Sprachbetrachtung/historische Linguistik, Alt-/Mittelhochdeutsch und über das Proseminar Einführung in die germanistische Mediävistik (1 gemeinsame Abschlussklausur),
· 1 Leistungsnachweis wahlweise über das Proseminar Einführung in die Sprach- und Literaturgeschichte des Frühneuhochdeutschen oder über ein Proseminar zur Deutschen Sprachgeschichte oder eines Proseminars zur Literatur des deutschen Mittelalters,
· 1 Teilnahmeschein zu einem Proseminar zur Deutschen Sprachgeschichte oder zur Literatur des deutschen Mittelalters (sofern der vorgenannte Leistungsnachweis in einem thematischen Proseminar erworben wurde, muss der Teilnahmeschein komplementär zu diesem erworben werden).
(2) Gemäß § 16 besteht die Zwischenprüfung aus einer mündlichen Prüfung zu je gleichen Teilen zur Deutschen Sprachgeschichte sowie zur Älteren deutschen Literatur. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere auch die Inhalte der Altgermanistischen Grundvorlesungen I und II.
(1)
Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung
die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:
a.
Nachweis über die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung,
b.
1 Leistungsnachweis über ein Hauptseminar zur Deutschen Sprachgeschichte,
1 Leistungsnachweis über ein Hauptseminar zur Literatur des deutschen
Mittelalters,
1 Teilnahmeschein über ein Hauptseminar zur Deutschen Sprachgeschichte
oder zur Literatur des deutschen Mittelalters oder zur Fachgeschichte
oder zur germanischen Altertumskunde.
(2)
Gemäß § 21 Abs. 1 sind als Prüfungsleistungen zu erbringen
eine Fachklausur sowie eine mündliche Prüfung.
Die Fachklausur besteht aus den Teilen Übersetzung, Historische Grammatik und Sprachgeschichte, Deutsche Literatur des Mittelalters; im Bereich Sprachgeschichte und Deutsche Literatur des Mittelalters werden jeweils zwei Themen zur Auswahl vorgegeben, von denen für jeden Bereich eines zu bearbeiten ist.
In der schriftlichen Prüfung soll die Kandidatin bzw. der Kandidat zeigen, dass sie bzw. er in begrenzter Zeit und unter Nutzung der zulässigen Hilfsmittel vorgegebene Fragestellungen mit den Methoden des Faches und unter Berücksichtigung wesentlicher Forschungsergebnisse bearbeiten kann.
In der mündlichen Prüfung werden die Bereiche Sprachgeschichte und Ältere deutsche Literatur geprüft. Hier soll die Kandidatin bzw. der Kandidat zeigen, dass sie bzw. er einzelne Gebiete der Altgermanistik unter historischen, systematischen und inhaltlichen Aspekten darstellen und kritisch bewerten kann; die Kandidatin bzw. der Kandidat kann zwei Schwerpunkte wählen, wobei diese nicht mit dem Thema der Klausur übereinstimmen dürfen. Jeweils ein Schwerpunkt muss dem Bereich Sprachgeschichte und dem Bereich der älteren deutschen Literatur zugehören. Ausgangspunkt der Prüfung ist jeweils ein konkreter altdeutscher Text (althochdeutsch, mittelhochdeutsch, altniederdeutsch, mittelniederdeutsch, frühneuhochdeutsch), der zu übersetzen und grammatisch, sprachgeschichtlich und literaturwissenschaftlich zu interpretieren ist.
(3)
Gemäß § 21 Abs. 4 sind die Prüfungsleistungen in der
folgenden Reihenfolge zu erbringen:
1. Klausur,
2. mündliche Prüfung.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die Klausur bestanden hat.
Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Altgermanistik" treten zum 01.10.2002 in Kraft.