Studienordnung für den Studiengang Deutsch Lehramt an Sekundarschulen

Aufgrund des § 11 Abs. 1 sowie der §§ 77 Abs. 3 Nr. 11 und 88 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 1. Juli 1998 (GVBl. LSA S. 300), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. April 2001 (GVBl. LSA S. 141) hat die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die folgende Studienordnung Deutsch Lehramt an Sekundarschulen des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften erlassen.


§ 1 Geltungsbereich

(1) Grundlagen

Die vorliegende Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt vom 19. 06. 1992 (GVBl. LSA 26/1992, S. 488 ff.) und der dritten Verordnung zur Änderung dieser Verordnung vom 29. 12. 1999 GVBl. LSA 1/ 200, S.2) Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums für das Lehramt an Sekundarschulen im Unterrichtsfach Deutsch an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.


(2) Fächerkombinationen

Das Studium im Unterrichtsfach Deutsch ist in der Regel mit allen Unterrichtsfächern der Sekundarschule kombinierbar. Das Nähere regelt die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt.


§ 2 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit einschließlich der Prüfungszeit beträgt acht Semester.

§ 3 Studienbeginn

Die Immatrikulation für das 1. Fachsemester erfolgt zu Beginn des Winter- oder des Sommersemesters.


§ 4 Studienvoraussetzungen und erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten

Für die Zulassung werden in der Regel die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. Das Nähere regelt die Immatrikulationsordnung der Martin-Luther-Universität vom 23. 11. 1995.


§ 5 Anrechenbarkeit von Studien- und Prüfungsleistungen

Studienleistungen und Studienzeiten aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen können auf Antrag anerkannt werden. Dies geschieht auf der Grundlage der gültigen Verordnung über Erste Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt in Absprache mit dem Landesprüfungsamt sowie auf der Grundlage der Studienordnung des Germanistischen Instituts in Absprache mit dem/der Fachstudienberater(in). Über die Anrechenbarkeit einzelner Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter bzw. eine von ihm beauftragte Mitarbeiterin in Absprache mit den Prüfungsbeauftragten der jeweiligen Studiengebiete.


§ 6 Studienziele

Ziel des Studiums ist es, die fachlichen Voraussetzungen zu erwerben, die zum Unterrichten des Faches Deutsch an Sekundarschulen befähigen. Dazu gehören Kenntnisse der Germanistik als der Wissenschaft von der deutschen Sprache und Literatur von ihren Anfängen bis in die Gegenwart einschließlich der Didaktik des Faches.
Ziele des Grundstudiums sind eine allgemeine Orientierung über das Fach, die Einführung in die verschiedenen Teilgebiete, der Erwerb von Grundkenntnissen und -fähigkeiten, die Erweiterung sprachlicher Fähigkeiten, erste schulpraktische Erfahrungen und die Befähigung zu angeleitetem wissenschaftlichem Arbeiten.
Ziele des Hauptstudiums sind die vertiefte Beschäftigung mit ausgewählten Themen in den Teildiziplinen des Faches Germanistik und ihrer Didaktik, die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten, die Erweiterung produktiver und rezeptiver sprachlicher und literarischer Fähigkeiten sowie schulpraktischer Einsichten.


§ 7 Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

(A) Germanistische Literaturwissenschaft
Die Germanistische Literaturwissenschaft vermittelt die Geschichte der deutschen Literatur von der Frühen Neuzeit (17./18. Jahrhundert) bis zur Gegenwart ("Neuere und neueste deutsche Literatur") einschließlich der Kinder- und Jugendliteratur sowie die Literaturtheorie.
Sie behandelt die Grundlagen der literaturwissenschaftlichen Methoden zur Analyse und Interpretation von literarischen Texten, führt an die Problemzusammenhänge der Formen-, Gattungs-, Stoff-, und Motivgeschichte heran und erhellt die Zusammenhänge der Literatur mit der Geschichte der Rhetorik, Poetik und Ästhetik sowie der Kulturgeschichte.

(B) Germanistische Linguistik
Gegenstand der Germanistischen Linguistik sind Struktur und Funktion der deutschen Sprache; sie gliedert sich in die Bereiche Grammatik, Semantik und Pragmatik. Neben wichtigen Struktureigenschaften des Deutschen untersucht sie sowohl den Handlungscharakter als auch die Kontextabhängigkeit der Sprachverwendung sowie die kognitiven Grundlagen der Sprachbeherrschung. Schwerpunkte im Lehrangebot vor allem des Hauptstudiums bilden Themenstellungen der Lexikologie, der Gesprächs- und Textlinguistik und der Angewandten Sprachwissenschaft.

(C) Germanistische Mediävistik (Altgermanistik)
Gegenstand der Altgermanistik ist die Deutsche Sprachgeschichte sowie die Ältere deutsche Literatur (germanistische Mediävistik).
Die Geschichte der deutschen Sprache behandelt die sie kennzeichnenden (synchronen) Sprachstufen und (diachronen) Entwicklungslinien. Im Zentrum dieses altgermanistischen Teilgebietes stehen die Vermittlung der Fähigkeit zur Übersetzung (mit Hilfsmitteln) aus dem Alt-, dem Mittel- und dem Frühneuhochdeutschen sowie der grundlegenden Kenntnisse über die sprachgeschichtliche Entwicklung des Deutschen.
Die germanistische Mediävistik behandelt die Geschichte der deutschen Literatur von ihren Anfängen im Althochdeutschen bis ins Reformationsjahrhundert, ihre Rezeption und ihre Beziehungen zu den europäischen Literaturen und Kulturen sowie die Fragen der Editionsphilologie. Insbesondere behandelt sie die Problemzusammenhänge der Formen-, Gattungs-, Stoff- und Motivgeschichte der mittelalterlichen Literatur sowie ihrer geistes- und kulturgeschichtlichen Kontexte.

(D) Medien- und Kommunikationswissenschaft
Gegenstand der Medien- und Kommunikationswissenschaft (MuK) sind die Medientheorie, Medienanalyse und Medienpraxis. Im theoretischen Bereich werden z. B. aktuelle Medientheorien, Entwürfe zur Mediengeschichte oder Modelle von Mediensystemen gelehrt. In der Medienanalyse werden Kenntnisse und Fähigkeiten in den wichtigsten sozialwissenschaftlichen Methoden, z. B. der Inhaltsanalyse, vermittelt. Und in der Medienpraxis werden aktuelle Anwendungsfelder, z. B. multimediale Anwendungen im Netz, erprobt und beurteilt. Im Hauptstudium sind typische rekurrente Lehrveranstaltungen: Mediensystem (z. B. der BRD, Europas, global), Mediengenres (z. B. Krimi, Dokumentarfilm), Seminare zur Inhaltsanalyse von Medien und audiovisuelle Produktionen.

(E) Fachdidaktik
Gegenstand der Fachdidaktik Deutsch sind Theorie und Praxis dieses Unterrichtsfaches. Im Zentrum des Studiums stehen der Erwerb der Fähigkeit, Deutschunterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren sowie die Erweiterung der im Unterricht benötigten sprach- und literaturpraktischen Fähigkeiten (genaues und sinnverstehendes Lesen, sicheres expositorisches und literarisches Schreiben, angemessenes Sprechen und Vortragen). Diese Ziele werden sowohl in den Seminaren als auch in den schulpraktischen Übungen und Blockpraktika angestrebt. Darüber hinaus vermitteln die Lehrveranstaltungen Grundkenntnisse über die Geschichte des Unterrichtsfaches Deutsch, über seine Zusammenhänge mit den Bezugswissenschaften und über Theorien und Konzepte des Literatur- und Sprachunterrichts.


§ 8 Aufbau des Studiums / Studienumfang

(1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (1. - 4. Semester) und in das Hauptstudium (5. - 8. Semester).
(2) Der Umfang des Studiums beträgt 58 SWS.
(3) Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem 4. Semester abgelegt.
(4) Zur Gliederung des Studiums in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlbereich vgl. §§ 10 und 12.

§ 9 Arten der Lehrveranstaltungen

Vorlesungen (V) dienen der übergreifenden Behandlung größerer Themenkomplexe und damit der Zusammenfassung von Einzelbereichen bzw. der Einordnung von Teilaspekten in eine Gesamtdarstellung. Sie eröffnen den Weg zum vertiefenden und ergänzenden Selbststudium. Zu den spezifischen Aufgaben der Vorlesung gehört vor allem die Vermittlung von Informationen über umfangreiche Sachgebiete und Problemzusammenhänge, insbesondere die Darstellung und Diskussion von einzelnen Studiengebieten bzw. Problembereichen auf dem Hintergrund ihres jeweiligen Forschungsstandes.

Proseminare (PS) dienen in der Regel der Einführung in grundsätzliche Fragestellungen und Problemfelder der jeweiligen Studiengebiete. Dabei machen sie mit wissenschaftlichen Arbeitsweisen vertraut und vermitteln fachspezifische Kenntnisse und Einsichten. Als Proseminare können auch Veranstaltungen zur breiteren Fundierung bzw. zur Abrundung inhaltlicher Kenntnisse (z. B. Lektüreseminare) angeboten werden.

Hauptseminare (HS) dienen der selbstständigen, vertiefenden Erarbeitung spezieller Themen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden. Sie sollen zu einer kritischen, forschungsbezogenen Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fragestellungen befähigen.

Kolloquien (Ko) dienen der Vorbereitung auf die Staatsprüfungen oder der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Problemstellungen innerhalb der jeweiligen Forschungsdisziplinen.

Schulpraktische Übungen (SPÜ) dienen dazu, in die Theorie und Praxis des Deutschunterrichts an Sekundarschulen einzuführen, indem Kenntnisse und Einsichten praktisch umgesetzt und reflektiert werden.

Schulpraktika (SP) finden im Hauptstudium außerhalb der Vorlesungszeit über einen Zeitraum von insgesamt 8-10 (2 x 4-5) Wochen statt. Sie dienen dazu, Einblick in die berufliche Praxis zu geben und diese im Rückgriff auf die innerhalb des Studiums fach- und bezugswissenschaftlich gewonnenen Erkenntnisse kritisch zu hinterfragen.

Exkursionen (E) sind thematisch ausgerichtete, unter wissenschaftlicher Leitung durchgeführte Studienfahrten, die das Lehrangebot bei spezifischen Fragestellungen ergänzen können und der Vertiefung und Veranschaulichung des in den Seminaren und Vorlesungen behandelten Stoffes dienen. Sie fördern den Praxisbezug des Studiums.


§ 10 Gliederung des Grundstudiums / Lehrangebot

P f l i c h t b e r e i c h:
(SN = Studiennachweis, LN = Leistungsnachweis. Zur Erläuterung vgl. § 14)

W a h l p f l i c h t b e r e i c h:

sowie Wer einen Schwerpunkt im Bereich Medien- und Kommunikationswissenschaft setzen möchte, sollte das Proseminar aus diesem Bereich wählen.

W a h l b e r e i c h:
Im Hinblick auf die Zulassung zur Zwischenprüfung und deren inhaltliche Anforderungen muss die Teilnahme an noch ca. 14 weiteren SWS nachgewiesen werden. Empfohlen wird vor allem die Teilnahme an Grundvorlesungen in den verschiedenen Bereichen sowie an weiteren Einführungsveranstaltungen.


§ 11 Abschluss des Grundstudiums / Zwischenprüfung

Die Prüfung wird nach der jeweils geltenden Zwischenprüfungsordnung durchgeführt.

Zweck der Prüfung:
In der Zwischenprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie über die notwendigen wissenschaftlichen Grundkenntnisse in den verschiedenen Lehrgebieten der Germanistik verfügen, um das Studium im vertiefenden Hauptstudium fortsetzen zu können.

Zulassung:
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer die erforderlichen Leistungs- und Studiennachweise (s. o.) vorlegt. Bei der persönlichen Planung des Studiums ist darauf zu achten, dass Klausuren, Belege und Referate so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass zu den Zulassungsterminen alle Scheine (vgl. § 10) vorliegen.

Anforderungen:
Eine Zwischenprüfung findet in den Bereichen Germanistische Literaturwissenschaft (A), Germanistische Sprachwissenschaft (B), Germanistische Mediävistik (C) und Fachdidaktik (E) statt.
Die Zwischenprüfung besteht aus mündlichen und schriftlichen Teilprüfungen:

Mündliche Prüfungen (jeweils 20 Minuten):
Schriftliche Prüfung (90 Minuten):

Zeitraum:
Die Zwischenprüfungen sind in der Regel in einem Prüfungszeitraum (von Juli bis Ende September bzw. von Februar bis Ende März) abzulegen.

Zeugnis:
Nach erfolgreichem Abschluss aller Teilprüfungen wird ein Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt. Es berechtigt zum Hauptstudium und ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung.

Studiengangwechsel:
Erst nach genehmigtem Studiengangwechsel gelten die Prüfungsanforderungen für den neuen Studiengang.


§ 12 Gliederung des Hauptstudiums / Lehrangebot

E
W a h l p f l i c h t b e r e i c h:
A
B
C
E
sowie
Empfohlen wird die Teilnahme an einem Hauptseminar im Bereich Medien- und Kommunikationswissenschaft, wenn in diesem Bereich auch im Grundstudium ein Schwerpunkt gesetzt wurde und die "Arbeit unter Aufsicht" in der 1. Staatsprüfung in diesem Bereich geschrieben werden soll.


W a h l b e r e i c h:

Im Hinblick auf die Zulassung zur 1. Staatsprüfung und deren inhaltliche Anforderungen (vgl. § 13) muss die Teilnahme an noch ca. 18 weiteren SWS nachgewiesen werden, davon mindestens 2 SWS in der Fachdidaktik.


§ 13 Abschluss des Hauptstudiums / 1. Staatsprüfung

1. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Neben den Leistungs- und Studiennachweisen, die im Hauptstudium erworben werden müssen (vgl. § 12), und einer Übersicht über die Teilnahme an den darüber hinaus notwendigen Lehrveranstaltungen im Wahlbereich werden folgende Belege gefordert:
2. Inhaltliche Anforderungen (Vgl. Prüfungsverordnung (GVBl LSA 1/2000))

(A) Germanistische Literaturwissenschaft
  1. Überblickswissen zur Geschichte der deutschen Literatur von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart und Einsicht in Probleme der Periodisierung;
     
  2. Fähigkeit zur Analyse und Interpretation zentraler Texte der deutschen Literatur seit der Frühen Neuzeit; Einsicht in Fragen der Formen-, Gattungs-, Stoff- und Motivgeschichte sowie der Wertung und Kanonbildung;
     
  3. Kenntnis der historischen Organisation des Literatursystems nach den Bereichen der Produktion, Vermittlung, Distribution und Rezeption;
     
  4. Grundkenntnisse literaturwissenschaftlicher Methoden der Text- und Diskursanalyse
     
(B) Germanistische Linguistik
  1. Kenntnis der zeichen-, kommunikations- und sprachtheoretischen Grundlagen der Linguistik einschließlich sprachgeschichtlicher Aspekte; Einsicht in die Theorieabhängigkeit wissenschaftlicher Terminologien, Untersuchungsmethoden und Erkenntnisziele;
     
  2. Kenntnis der systematischen Struktureigenschaften von Sprache auf allen ihren Analyseebenen; Einsicht in den Handlungscharakter der Sprachverwendung und in die kommunikative Bedeutung der pragmatischen Faktoren; Kenntnis entsprechender Modelle;
     
  3. Kenntnis der differenzierten Struktureigenschaften und Regularitäten des Deutschen, insbesondere der deutschen Gegenwartssprache; Kenntnis der Modelle und Verfahren zur Analyse gesprochener und geschriebener Sprache; Vertrautheit mit Besonderheiten der Varietäten deutscher Sprache;
     
  4. Fähigkeit zur linguistischen Analyse von Sprachzeichen aller Strukturebenen und zur Verknüpfung linguistischer Sachverhalte mit Nachbardisziplinen;
     
  5. Vertrautheit mit Struktur, Funktion und Wirkungsweise der Massenkommunikation.
     
(C) Germanistische Mediävistik
  1. Überblickswissen über die Geschichte der deutschen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, ihrer Rezeption sowie ihrer Beziehungen zu den europäischen Literaturen und Kulturen;
     
  2. Fähigkeit zur Analyse und Interpretation einzelner zentraler Texte der deutschen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit einschließlich der Fertigkeit, solche Texte verstehend laut zu lesen;
     
  3. Einsicht in die Problemzusammenhänge der Formen-, Gattungs-, Stoff- und Motivgeschichte der deutschen Literatur des Mittelalters und der Frühen Neuzeit sowie ihrer geistes- und kulturgeschichtlichen Kontexte;
     
  4. philologische Grundkenntnisse;
     
  5. vertiefte Kenntnisse der Geschichte der deutschen Sprache in den sie kennzeichnenden (synchronen) Stufen und (diachronen) Entwicklungslinien; Fähigkeit zur Übersetzung (mit Hilfsmitteln) aus dem Althochdeutschen/Mittelhochdeutschen (fakultativ) sowie Frühneuhochdeutschen.
     
(D) Medien- und Kommunikationswissenschaft
  1. Einsicht in die theoretischen und praktischen Zusammenhänge von Kommunikation, Kultur, Gesellschaft und Medien; Grundkenntnisse über die Beziehungen zwischen Institutionen, Organisationen und Kommunikationsformen der Medienentwicklung;
     
  2. Überblickswissen zu Modellen historischer Medienentwicklung; Fähigkeit, Medien und das Handeln mit ihnen im historischen Zusammenhang zu erklären;
     
  3. Grundkenntnisse und -fertigkeiten in der Medienanalyse für Produktions-, Rezeptions-, Vermittlungs- und Verarbeitungsprozesse sowie in Beobachtungsmethoden, Meßverfahren und Analysetechniken der MedienKulturWissenschaft; Fähigkeiten zur Reproduktion und Interpretation von Forschungsergebnissen;
     
  4. Grundkenntnisse und Fähigkeiten zum didaktischen Umgang mit Medien und zum praktisch-kreativen Umgang mit digitalen Medien;
     
  5. Wissen über Medienwirkungsmodelle
     
(E) Fachdidaktik Deutsch
  1. Überblickswissen zur Geschichte der Fachdidaktik und des Unterrichtsfaches Deutsch;
     
  2. Einsicht in Zusammenhänge von Fachdidaktik Deutsch, Methodik und verschiedenen Bezugswissenschaften;
     
  3. Kenntnis der unterschiedlichen Theorien und Konzepte der Literatur- und Sprachdidaktik, ihre Lernziele und -inhalte in der Sekundarstufe I sowie Fähigkeit zu deren Planung;
     
  4. vertiefte Kenntnisse über Unterrichtsmodelle, über Methoden, Verfahren und Organisationsformen in den verschiedenen Lembereichen (z.B. über Lese-, und Spracherwerbsprozesse sowie Differenzierrungsmöglichkeiten) und zur Ausbildung mündlicher und schriftlicher Sprachkompetenz;
     
  5. Fähigkeit zur Feststellung und Bewertung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I;
     
  6. Kenntnisse zum Umgang mit Kinder- und Jugendliteratur und zum Medieneinsatz im Deutschunterricht.
     
3. Durchführung der Prüfung/Prüfungsteile

Wissenschaftliche Hausarbeit

Das Thema für die wissenschaftliche Hausarbeit wird in einem Unterrichtsfach unter fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen oder unter beiden Aspekten gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.

Hinweis:
Laut Mitteilung des Kultusministeriums Landesprüfungsamt für Lehrämter Sachsen-Anhalt vom 14. Dezember 2001 ist eine Erweiterung der Themenbereiche für die wissenschaftliche Hausarbeit wie folgt vorgenommen worden:
"Für die Lehrämter an Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien ist das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit in einem studierten Unterrichtsfach oder auch unterrichtsfachübergreifend unter fachwissenschaftlichen oder fachdidaktischen oder unter beiden Aspekten zu stellen.
Darüber hinaus kann das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit für o.g. Lehrämter auch aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften gestellt werden, sofern der Bezug zu den studierten Unterrichtsfächern oder zum gewählten Lehramt oder zum Berufsbild des Lehrers deutlich erkennbar ist".



Schriftliche Prüfung

Es wird eine Arbeit unter Aufsicht zu Themen bzw. Aufgaben aus den Bereichen (A) bis (D) geschrieben, wobei (C) und (D) als Alternativen angeboten werden.
Aus jedem Bereich werden mindestens drei Themen bzw. Aufgabenkomplexe zur Wahl gestellt.
Fachdidaktische Fragen können einbezogen werden.
(Bearbeitungszeit: 240 Minuten)


Mündliche Prüfung

  1. Fachwissenschaft
    entsprechend den Studieninhalten in § 7.
    Der Prüfling wählt drei Schwerpunkte aus, nämlich jeweils einen aus den obligatorischen Bereichen (A) und (B) sowie den wahlweisen Bereichen (C) oder (D).
    (Prüfungsdauer: 60 min)
     
  2. Fachdidaktik
    entsprechend den Studieninhalten in § 7.
    Der Prüfling wählt mindestens zwei Schwerpunkte aus. (Prüfungsdauer: 30 min)

§ 14 Nachweise

Grundstudium
  1. ein Leistungsnachweis zu (A),
  2. ein Leistungsnachweis zu (B),
  3. ein Leistungsnachweis zu (C),
     
  4. ein Studiennachweis zu (A),
  5. ein Studiennachweis wahlweise zu (D), (A) oder (B),
  6. drei Studiennachweise (incl. SPÜ) zu (E).
Hauptstudium

  1. ein Leistungsnachweis zu (A) in Geschichte der Neueren deutschen Literatur,
  2. ein Leistungsnachweis zu (B) in Grundlagen der Germanistischen Linguistik,
  3. ein Leistungsnachweis zu (D) oder ein weiterer zu (A) oder (B),
  4. ein Leistungsnachweis zu (E),
     
  5. ein Studiennachweis zu (C),
  6. ein Studiennachweis wahlweise zu (D), (A) oder (B),
  7. zwei Studiennachweise zu (E) (Schulprakitka).
Grund- und Hauptstudium:

Übersicht über die Teilnahme an den durch diese Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen

Leistungsnachweise begründen sich auf Anforderungen, die durch eine selbstständige Aneignung und Auseinandersetzung mit dem in den jeweiligen Lehrveranstaltungen behandelten Stoff bestimmt sind. Die den Anforderungen entsprechenden Leistungen können durch Klausuren, Seminarvorträge mit schriftlicher Ausarbeitung, schriftliche Hausarbeiten, mündliche Leistungsermittlungen oder andere gleichwertige Formen nachgewiesen werden.
Die Anforderungen der Studiennachweise beschränken sich auf die Feststellung, ob die Studierenden zu dem in den Lehrveranstaltungen behandelten Stoff Studien, Erprobungen, Versuche oder gleichwertige Tätigkeiten ausreichend betrieben haben. Die den Anforderungen entsprechenden Leistungen können durch Protokolle einer Seminarsitzung, Exkursionsberichte, Kurzvorträge, Literaturberichte, Praktikumsberichte, schriftliche Unterrichtsvorbereitungen, schriftliche Hausaufgaben, bestandene sprachpraktische Übungen oder andere gleichwertige Formen erbracht werden.
Die Übersicht über die Teilnahme an den durch die Studienordnung vorgesehenen Lehrveranstaltungen wird durch Teilnahmescheine erbracht. Ein Teilnahmeschein besteht entweder aus der Bestätigung eines bzw. einer Lehrenden für die Teilnahme oder der schriftlichen Erklärung des bzw. der Studierenden über seine/ihre regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung.


§ 15 Studienberatung

(1) Eine Beratung in allgemeinen Studienangelegenheiten erfolgt durch die Allgemeine Studienberatung (Dezernat 2) der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, Studienaufbau und Studienanforderungen. Die Allgemeine Studienberatung sollte insbesondere
in Anspruch genommen werden.

(2) Die studienbegleitende Fachberatung erfolgt durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden und durch die zuständigen Studienberater in den Teildisziplinen der Germanistik. Die studienbegleitende Fachberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges. Die Inanspruchnahme der studienbegleitenden Fachberatung wird vor allem in folgenden Fällen empfohlen:
(3) In Fragen der Anerkennung von Studienleistungen aus anderen Hochschulen oder Bereichen, des Studiengangwechsels, der Einordnung in Fachsemester (auch für Bafög-Anträge) sowie des Studienabbruchs berät und entscheidet der/die Prüfungsverantwortliche/r für Lehrämter des Germanistischen Instituts.

(4) Auskünfte im Zusammenhang mit der Ersten Staatsprüfung erteilt das Landesprüfungsamt für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt und der/die Prüfungsverantwortliche/r für Lehrämter des Germanistischen Instituts.


§ 16 Nachteilsausgleich

Macht der Prüfling für die Erbringung von Prüfungsleistungen außerhalb der Ersten Staatsprüfung glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, so wird dem Prüfling gestattet, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.
Bezüglich der Ersten Staatsprüfung wird auf die 1. LPVO verwiesen.


§ 17 Übergangsbestimmungen

Übergangsregelungen ergeben sich au §§ 66a LPVO und werden durch Aushang veröffentlicht.


§ 18 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften vom 12. 07. 00 und des Senats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 15. 02. 01.