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Allgemeine Hinweise zu den Prüfungen
Die Ausführungen enthalten Hinweise zum Prüfungsablauf sowie zu den
einzelnen Prüfungsteilen und ihren Inhalten und beschreiben die Zulassungsvoraussetzungen.
Über die konkrete Nennung der zu erbringenden Leistungen hinaus sind weitere
Scheine nach eigener Wahl zu erwerben, um folgendes Gesamtstundenvolumen nachweisen
zu können:
Magisterstudiengänge
Hauptfach: 72 SWS
Nebenfach: 36 SWS
Lehramtsstudiengänge
Lehramt Gymnasium: 68 SWS
Lehramt an Sekundarschulen/ Sonderschule: 58 SWS
(SWS = Semesterwochenstunden)
Regelstudienzeit
- Magisterstudiengang: 9 Semester
- Lehramtsstudiengang Gymnasium: 9 Semester
- Lehramtsstudiengang Sekundarschule/Sonderschule: 8 Semester
Die Zwischenprüfungen finden in der Regel nach Ende des Grundstudiums, d.
h. nach dem 4. Semester statt. Die jeweiligen Abschlussprüfungen - Magisterprüfungen
und Erste Staatsprüfungen - beenden das Hauptstudium.
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis über sechs SWS Latein – gilt für Lehramtsstudiengang
Gymnasium,
- Nachweis über sechs SWS Latein oder über eine dritte Fremdsprache
- gilt für Hauptfach Magisterstudiengang,
- Nachweis über die Teilnahme am „Kommunikationspraktischen/-technologischen
Grundkurs“ gilt für Lehramtsstudiengänge.
Diese Nachweise sollten in der Regel bis zur Zwischenprüfung erworben werden.
Über die Anerkennung von Lateinkenntnissen oder weiteren Fremdsprachenkenntnissen,
die in der Schule erworben worden sind, entscheiden die Prüfungsbeauftragten
der jeweiligen Studiengänge am Germanistischen Institut nach Antrag und Vorlage
der konkreten Nachweise.
Prüfungsbeauftragte des Germanistischen Instituts
Magisterstudiengänge: Dr. Heidi Ritter (E-Mail,
Webseite)
Lehramtsstudiengänge: Dr. Anita Krempelmann (E-Mail,
Webseite)
Einhaltung der Regelstudienzeit
Paragraph 17 Abs. 4 des Hochschulgesetzes vom 7. Oktober 1993, zuletzt geändert
durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
vom 8. August 2000 (GVBl. LSA S. 520) regelt Folgendes:
„Studierende sollen die Vor-, Zwischen- oder Abschlußprüfung
zu den in der Prüfungsordnung festgelegten Terminen ablegen. Werden aus von
Studierenden zu vertretenden Gründen diese Fristen bei der Vor- oder Zwischenprüfung
um mehr als zwei, bei der Abschlußprüfung um mehr als vier Semester
überschritten oder wird eine Prüfung, zu der die Anmeldung erfolgt ist,
aus von diesen zu vertretenden Gründen nicht abgelegt, so gilt diese Prüfung
als abgelegt und nicht bestanden.“
Praktisch bedeutet dies, dass die tatsächlich (nachträglich) abgelegte
Prüfung bereits als erste Wiederholungsprüfung gilt; eine zweite Wiederholungsprüfung
ist nicht zwingend, so bedarf eines Antrages.
Studierende, die das Grundstudium um mehr als zwei Semester überziehen ohne
die Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt zu haben, werden aufgefordert, sich
in ihrem eigenen Interesse umgehend mit dem Prüfungsausschuss des Fachbereiches
in Verbindung zu setzen und zuvor Rücksprache mit den Prüfungsbeauftragten
des Germanistischen Instituts zu nehmen.
Prüfungszeitraum
Sowohl die Zwischen- als auch die Abschlussprüfungen sollen in der Regel
jeweils in einem Prüfungszeitraum zu den in der Prüfungsordnung
festgelegten Terminen abgelegt werden.
Zur Prüfung wird nur zugelassen, wer alle geforderten Leistungs- und Studiennachweise
(SN nur für Lehramtsstudiengänge) zu den vorgeschriebenen Terminen vorlegt.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Teilprüfungen wird ein Zwischenprüfungszeugnis
ausgestellt.
Der Übergang in das Hauptstudium ist erst nach Abschluss des Grundstudiums
möglich, d.h. nach den erfolgreich absolvierten Zwischenprüfungen in
allen Teilen.
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