Studieninformation zu den Lehramtsstudiengängen Deutsch
Das Fach Deutsch kann in zahlreichen Fachkombinationen nach eigener Wahl aus den Angeboten der Geisteswissenschaften, der Natur- und Technikwissenschaften und der Sport- und Musikwissenschaften studiert werden, z.B.
- Deutsch und Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Latein, Griechisch,
- Deutsch und Mathematik, Chemie, Physik, Hauswirtschaft,
- Deutsch und Geschichte, Sozialkunde, Ethik, Philosophie, Geografie,
- Deutsch und Musik, Kunst, Sport.
Für den Studiengang Deutsch an Sekundarschulen ist auch eine Kopplung mit dem Lehramt an Sonderschulen möglich.
Mögliche Studiengänge:
Lehramt an Gymnasien: 9 Semester, inkl. Prüfungen;
Lehramt an Sekundarschulen: 8 Semester, inkl. Prüfungen.
Im Schnitt werden pro Woche 3-4 Lehrveranstaltungen im Semester veranschlagt. Immatrikuliert wird zum Sommer- und Wintersemester.
Die Studieninhalte und Leistungsanforderungen sind so abgestimmt, dass ein Wechsel der Studiengänge bis zum Abschluss des Grundstudiums (Ende des 4. Semesters) nach Antrag und Studienberatung möglich ist, auch der zu den Magisterstudiengängen. An unserer Universität wird das Studium erfreulicherweise häufig in der Regelstudienzeit abgeschlossen.
Für eine zweckmäßige Studienplanung ist es sinnvoll, die Studienberatung kontinuierlich wahrzunehmen.
Studienberaterin und Prüfungsverantwortliche für Lehramtsstudiengänge:
Frau Dr. Seidel; E-Mail: seidel@germanistik.uni-halle.de
Studieninhalte
- Germanistische Sprachwissenschaft
- Germanistische Literaturwissenschaft
- Germanistische Mediävistik
- Fachdidaktik
Lehramtsstudenten können auch Seminare der Medien- und Kommunikationswissenschaft belegen und haben die Möglichkeit, in den Prüfungen diesen Schwerpunkt zu wählen.
Obligatorische Bestandteile der universitären fachdidaktischen Ausbildung sind neben den theoretischen Seminaren und Vorlesungen auch Praxisanteile:
- Schulpraktische Übungen (SPÜ) über ein Semester
- zwei Blockpraktika über einen Zeitraum von jeweils mindestens vier Wochen in den Semesterferien, die in der Verantwortung der Fachdidaktik liegen.
Genauere Informationen sind der Ordnung der schulpraktischen Ausbildung für Lehrämter vom 19.07. 1995, veröffentlicht im Amtsblatt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Nr.5 vom 19. Dezember 1995, S. 2, und dem vom StudentInnenrat herausgegebenen Praktikumsreader für Lehramtsstudierende, Wintersemester 1999/2000 zu entnehmen.
Grundstudium
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt, zuletzt geändert am 29.12.1999 (GVBl. LSA vom 14.01.2000), ¢¥3 (2).
Im Grundstudium sind von den Studierenden beider Lehramtsstudiengänge gleiche Anforderungen zu erfüllen.
Obligatorische Veranstaltungen:
- zwei fachdidaktische Proseminare
- Proseminar zur Theorie und Praxis des Deutschunterrichts, verbunden mit Schulpraktischen Übungen (SPÜ).
Der Besuch der Vorlesung(en) zur Fachdidaktik wird nachdrücklich empfohlen!
In den Proseminaren sind Studiennachweise zu erwerben. Die Anforderungen dafür werden in der Studienordnung und zu Beginn der jeweiligen Seminare erläutert. Aktuell sind sie in der Studienberatung nachzufragen.
Die Schulpraktischen Übungen finden einmal wöchentlich statt. In kleinen Gruppen (ca. sechs Studierende) werden in einer Schulklasse Hospitationen, angeleitete Unterrichtsstunden und Gruppenauswertungen durchgeführt, wobei ede(r) Teilnehmende zwei Stunden selbst unterrichtet (Studiennachweis). Die organisatorischen Bedingungen werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Teilnahme an den Schulpraktischen Übungen setzt voraus, dass mindestens ein Proseminar (Sprach- oder Literaturdidaktik) abgeschlossen ist oder parallel belegt wird.
Am Ende des Grundstudiums findet eine mündliche Zwischenprüfung statt. Inhalte sind Grundkenntnisse der Literatur- und Sprachdidaktik, die in der Vorlesung sowie in den Proseminaren Gegenstand waren, ergänzt durch das Selbststudium.
Hinweise zur Zwischenprüfung:
Fragen
Literaturempfehlungen
Zwischenprüfungsordnung
Hauptstudium
Obligatorische Veranstaltungen: zwei unterrichtsfachbezogene Schulpraktika (SP 2 und SP 3), wobei das erste in der Regel am Ende des Grundstudiums durchgeführt wird (mindestens vier Wochen).
Das zweite Schulpraktikum muss an einer dem jeweilig angestrebten Lehramtsabschluss entsprechenden Schule absolviert werden (mindestens vier Wochen, Studiennachweis).
Für beide Praktika ist die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung notwendig. Die entsprechenden Termine werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben. Details zur Durchführung der beiden Praktika regelt die oben genannte Ordnung der schulpraktischen Ausbildung für Lehrämter. Voraussetzung für die Teilnahme: Studiennachweise aus den Proseminaren.
Wahlobligatorische Veranstaltungen: ein Hauptseminar zur Fachdidaktik Deutsch (in diesem Seminar ist ein Leistungsschein zu erwerben); eventuell eine weitere zweistündige Lehrveranstaltung zum Erbringen des Gesamtstundenvolumens in der Fachdidaktik (10 SWS).
Schulpraktische Übungen finden nicht statt.
Am Ende des Hauptstudiums findet die Erste
Staatsprüfung statt:
- Wissenschaftliche Hausarbeit (nach eigener Wahl zwischen den beiden studierten Unterrichtsfächern; im Studiengang für Sekundarschule wahlweise auch in der Fachdidaktik)
- eine Klausur in der Fachwissenschaft
- mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft und in der Fachdidaktik.
Die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt gibt hier im Detail Auskunft.
In Fragen zu Studium und Studentenleben kann das Angebot des Studentenservers Auskunft geben.
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